Heidelberg den 26.09.2006
Ersuch zur Erlassung der Fahrpreisnacherhebeung
Sehr geehrter Damen und Herren,
nachdem ich heute, den 26.09.2006, aus privaten Gründen in Mannheim war, wollte ich mit der S-Bahn wieder nach Hause fahren. Da ich aber derzeit leider über keine gültige Monats oder Jahreskarte verfüge, versuchte ich mein Glück am Fahrkartenautomat am Bahnsteig. Jedoch war es mir leider nicht möglich dort eine Fahrkarte zu erstehen, da ich nur über eine Bankkarte und einen 50 Euro Schein verfügte, die der Automat undankbar zurückwies.
Mittlerweile war schon soviel Zeit verstrichen, dass ich nun in die Bahn einsteigen musste, denn sonst hätte ich nicht pünktlich in Heidelberg ankommen können.
Der Ausweichplan sah also so aus, dass ich versuchen wollte meinen 50 Euro Schein in der S-Bahn zu wechseln, um dann einen Fahrschein am Automaten in der S-Bahn zu kaufen. Nach gelungenem Geldwechsel, wendete ich mich also dem technischen Gerät zu. Dieses verfügte aber zu meinem Unglück über einen technischen Defekt. So sah ich mich - trotz all meiner Bemühungen einen gültigen Fahrschein zu bekommen - gezwungen meine Fahrt von Mannheim HBF bis Heidelberg Pfaffengrund/Wieblingen ohne gültigen Fahrschein fortzusetzen. Zu all meinem Unglück wurde ich dann auch gleich bei meinem - in gewisser Hinsicht erzwungenem - Vergehen erwischt, mit dem Hinweis mich an sie zu wenden und ihnen meine Lage zu schildern.
Ich ersuche hiermit die Erlassung der Strafe, da es mir auf Grund höherer Gewalt nicht möglich war einen Fahrschein zu kaufen, obwohl ich mich wahrlich darum bemüht habe. Den Fahrpreis von 3,30 € werde ich natürlich in jedem Falle überweisen, aber ich wäre doch sichtlich erfreut darüber, wenn ich nicht für meine Bemühungen einen Fahrschein zu erhalten bestraft werden würde.
Ich freue mich über eine baldige Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüssen
kaddakind
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen