Naja gut ich habe einen. Dank der Regelung, dass man ohne Kurs nicht für den Führerschein zugelassen ist..Der ist über fünf (6 oder 7?!) Jahre her. im FSJ kam ich in den Genuss eines Reanimationskurses und der ist jetzt über vier Jahre her.
Der geneigte Bescheidwisser mag jetzt denken: Die hat doch die Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenschwester gemacht, da wird das ja wohl Inhalt des Unterrichts gewesen sein!
In unserer Ausbildung verlangten wir nach einem Erste-Hilfe-Kurs und bekamen zur antwort, dass wir doch wohl in der Lage sein sollten, dass selbstständig zusammenzutragen aus den vielen kleinen verstreuten Einheiten die in das große Thema der Erste-Hilfe gehören.
Über die Konsequenz daraus haben wir am Wochenende sehr gelacht, wenn auch weinenden Auges. Irgendwie.
Da stehen 4 Examinierte Kräfte (zu Hause, in der Freizeit, zu Übungszwecken, zum vertreiben der Langeweile) im Wohnzimmer und fragen sich: wie funktioniert das eigentlich mit der stabilen Seitenlage?!
Nach dem 8ten Versuch und 15 Minuten haben wir es dann auch geschafft unser Versuchsobjekt so auf die Seit zu legen, dass sie nicht wieder in die stabile Bauchlage gerollt ist. Soviel zur Professionalität die wir in der Ausbildung erworben haben. Schon traurig.
Bin ich jetzt durch die Ausbildung eigentlich automatisch (rechtlich gesehen) zum Status des Ersthelfers aufgestiegen, oder brauch ich dafür ne gesonderte Erste-Hilfe Ausbildung?
Und was ich jetzt nach Internetrecherche auch noch weiß is, dass es eine neue Version gibt der Seitenlage gibt in der beide Arme vor dem Körper liegen.
So gehts schnell+richtig:
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